Einkommenssteuer

Grundsätzliches

Die Einkommensteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten und hat die zweifelsfrei größte Breitenwirkung. Steuerschuldner sind alle natürlichen Personen mit ihren Einkünften im In- und Ausland. Sie ist in der speziellen Ausformung der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer eine Art Quellensteuer. Sie bildet ferner die Basis für die Unternehmensteuer, bezieht man auch die Körperschaftsteuer mit ein.
Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern und besteuert den der wirtschaftliche Erfolg der verschiedenen Einkunftsarten. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer von Bund und Ländern.

Was ist steuerpflichtig

Steuerpflichtig sind die einzelnen Einkünfte, welche sich aus den nachhaltigen Einnahmen vermindert um die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben, ergeben. Von der Summe der Einkünfte können noch bestimmte, im Gesetz definierte private Ausgaben (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) abgezogen werden. Die sich hiernach ermittelte Summe nennt sich zu versteuerndes Einkommen.

Steuerhöhe

Die Einkommensteuer beträgt einen gewissen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens; der Prozentsatz ermittelt sich progressiv nach den geltenden Steuertabellen (Grund- und Splittingtabelle).

Steuererhebung

Die Einkommensteuer wird von den Landesfinanzbehörden erhoben. Sie ist eine Gemeinschaftssteuer; das Aufkommen verteilt sich auf Bund, Länder und Gemeinden.

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