Erbschaftsteuer
Grundsätzliches
Die Erbschaftsteuer besteuer Zuwendungen von Todes wegen anfällt; die mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.
In Deutschland wird die Erbschaftsteuer als sog. Erbanfallsteuer erhoben. Bei der Erbanfallsteuer ist Gegenstand der Besteuerung der Erwerb beim Erwerber.
Was ist steuerpflichtig
Erbteile, Vermächtnisse, Pflichtteile, Schenkungen auf den Tod sowie Verträge zu Gunsten Dritter auf den Tod (z.B. Lebensversicherung) sind steuerpflichtig. Keine Steuer erhoben wird für steuerfreie Vermögensgegenstände. Persönliche Freibeträge können in Abzug gebracht werden. Die Steuer wird vom Erwerber erhoben.
Steuerhöhe
Die Erbschaftsteuer ermittelt sich aus einem Prozentsatz nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des steuerpflichtigen Nachlasses.
Steuererhebung
Die Erbschaftsteuer wird von den Landesfinanzbehörden erhoben. Sie ist eine Landessteuer.