Grunderwerbsteuer

Grundsätzliches

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5% der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Was ist steuerpflichtig

In erster Linie findet die Steuer Anwendung auf den entgeltlichen Eigentumswechsel von Grundbesitz. Steuerschuldner sind hierbei die Beteiligten, also Verkäufer und Erwerber. Hier kann und wird in aller Regel vereinbart werden, dass nur eine Partei die Steuer trägt. Es gibt im Grunderwerbsteuergesetz Steuerbefreiungen, z.B. bei Erbauseinandersetzung.

Steuerhöhe

Da in der Gesetzgebungskompetenz der Länder, gibt es seit einigen Jahren länderunterschiedliche Steuersätze. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz aktuell 6,5 % der Bemessungsgrundlage/Kaufpreis.

Steuererhebung

Die Grunderwerbsteuer wird von den Landesfinanzbehörden erhoben.

 

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