Hundesteuer

Grundsätzliches

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird. Die Hundesteuer zählt zu den Realsteuern.

Was ist steuerpflichtig

Die Hundesteuer besteuert das Halten von Hunden und basiert auf Hundesteuergesetzen.

Steuerhöhe

Die Gemeinden bestimmen nach eigenem Ermessen die Höhe der Hundesteuer. Steuerpflichtig ist jeweils der Hundehalter.

Steuererhebung

Die Hundesteuer wird durch die Gemeinden durch Steuerbescheid erhoben. Teilweise und regional unterschiedlich bestehen Steuerbefreiungen für Blindenhunde, Diensthunde, Hunde von Forstbediensteten sowie von Jagdaufsehern.

 

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