KFZ-Steuer

Grundsätzliches

Die Kraftfahrzeugsteuer, kurz KFZ-Steuer, wird in Deutschland auf das Halten eines Kraftfahrzeuges erhoben. Bei der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr werden einmalig Zulassungsgebühren erhoben.

Was ist steuerpflichtig

Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt das Halten von Kraftfahrzeugen zur Benutzung dieser auf öffentlichen Straßen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs.

Steuerhöhe

Nachdem seit geraumer Zeit die KFZ-Steuer als umweltpolitisches Steuerungsorgan verwendet wird, hängt die Steuer von der Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten ab. Diese Einordnung ergibt sich aus der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein. Neben der Minderung der KFZ-Steuer sind auch befristete Steuerbefreiungen z.B. für "5-l-Autos" möglich.

Steuererhebung

Die KFZ-Steuer wird vom Finanzamt aufgrund der von der Zulassungsstelle übermittelten Daten festgesetzt. Grundsätzlich ist die Steuer jährlich im Voraus zu entrichten.

 

Mitgliedschaften

Kooperationen

Kontakt

Hachestraße 31
45127 Essen
Tel.: +49 (201) 22 17 22
Fax: +49 (201) 23 06 09

Terminvereinbarung unter Telefon 0162-5857284

 
mail@steuerberater-theuvsen.de

 


Theuvsen Steuerberatung GmbH, vertreten durch Herrn Steuerberater Norbert Theuvsen - Impressum & Datenschutz

Wir setzen beim Besuch unserer Website KEINE Cookies. Näheres zu unserem Umgang mit Ihren Daten beim Besuch dieser Webseite können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.