Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer

Grundsätzliches

Die Abgeltungssteuer/ Kapitalertragsteuer (KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z.B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Steuererhebung

Die Kapitalertragsteuer wird von den Ländern erhoben. Sie ist vom Schuldner der Kapitalerträge einzubehalten und an sein- zuständiges Finanzamt abzuführen.

 

Mitgliedschaften

Kooperationen

Kontakt

Hachestraße 31
45127 Essen
Tel.: +49 (201) 22 17 22
Fax: +49 (201) 23 06 09

Terminvereinbarung unter Telefon 0162-5857284

 
mail@steuerberater-theuvsen.de

 


Theuvsen Steuerberatung GmbH, vertreten durch Herrn Steuerberater Norbert Theuvsen - Impressum & Datenschutz

Wir setzen beim Besuch unserer Website KEINE Cookies. Näheres zu unserem Umgang mit Ihren Daten beim Besuch dieser Webseite können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.