Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer
Grundsätzliches
Die Abgeltungssteuer/ Kapitalertragsteuer (KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z.B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Steuererhebung
Die Kapitalertragsteuer wird von den Ländern erhoben. Sie ist vom Schuldner der Kapitalerträge einzubehalten und an sein- zuständiges Finanzamt abzuführen.