Körperschaftssteuer
Grundsätzliches
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen, die ihre Wurzeln in der Einkommensteuer hat. Die Körperschaftsteuer selbst ist erstmals 1920 in dieser Form im deutschen Rechtssystem aufgetaucht.
Was ist steuerpflichtig
Maßgebend ist das Einkommen der Gesellschaft unter Berücksichtigung diverser spezifischer Vorgänge wie z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen.
Steuerhöhe
Die Körperschaftsteuer kennt unterschiedliche Steuersätze, jeweils auch abhängig von der Gewinnverwendung des steuerpflichtigen Einkommensteils. Steuerbefreiung sind anteilig möglich.
Steuererhebung
Die Körperschaftsteuer wird von den Landesfinanzbehörden erhoben.