Körperschaftssteuer

Grundsätzliches

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen, die ihre Wurzeln in der Einkommensteuer hat. Die Körperschaftsteuer selbst ist erstmals 1920 in dieser Form im deutschen Rechtssystem aufgetaucht.

Was ist steuerpflichtig

Maßgebend ist das Einkommen der Gesellschaft unter Berücksichtigung diverser spezifischer Vorgänge wie z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen.

Steuerhöhe

Die Körperschaftsteuer kennt unterschiedliche Steuersätze, jeweils auch abhängig von der Gewinnverwendung des steuerpflichtigen Einkommensteils. Steuerbefreiung sind anteilig möglich.

Steuererhebung

Die Körperschaftsteuer wird von den Landesfinanzbehörden erhoben.

 

Mitgliedschaften

Kooperationen

Kontakt

Hachestraße 31
45127 Essen
Tel.: +49 (201) 22 17 22
Fax: +49 (201) 23 06 09

Terminvereinbarung unter Telefon 0162-5857284

 
mail@steuerberater-theuvsen.de

 


Theuvsen Steuerberatung GmbH, vertreten durch Herrn Steuerberater Norbert Theuvsen - Impressum & Datenschutz

Wir setzen beim Besuch unserer Website KEINE Cookies. Näheres zu unserem Umgang mit Ihren Daten beim Besuch dieser Webseite können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.