Umsatzsteuer

Grundsätzliches

Die Umsatzsteuer besteuert die Lieferung von Gegenständen und sonstige Leistungen durch Unternehmer. Die Umsatzsteuer wird nach dem Mehrwertsteuersystem erhoben. Als Verbrauchsteuer belastet die Umsatzsteuer den Endverbraucher. Der Unternehmer selbst kann er die ihm in einer Rechnung offen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerbetrag abziehen. Entsprechend besteuert die Umsatzsteuer im Unternehmen insoweit nur den danach erwirtschafteten Mehrwert.

Die Umsatzsteuer fließt dem Fiskus dadurch zu, dass eine Ware an einen Endverbraucher geliefert wird, der nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist.

Was ist steuerpflichtig

Besteuert wird die Erbringung von Lieferungen und Leistungen. Unternehmer können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von ihrer Zahllast in Abzug bringen. Die Art des Kaufes ist irrelevant, Umsatzsteuer fällt auch beim online Einkaufen an.

Steuerhöhe

Der Regelsteuersatz beträgt 19%, der ermäßigte Steuersatz auf bestimmte Produkte 7%. Auf manche Produkte und Leistungen besteht Steuerbefreiung.

Steuererhebung

Die Umsatzsteuer ist eine sog. Anmeldesteuer. D. h. die Umsatzsteuer ist durch den Unternehmer zu errechnen und an sein zuständiges Finanzamt abzuführen.

 

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